Winterdienst Vorschriften in Nordrhein-Westfalen

Hier erfährst Du, welche Vorschriften und Regeln es hinsichtlich des Winterdienstes und dem Schneeräumen in Nordrhein-Westfalen gibt.

Winterdienst Vorschriften und Regeln in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen kümmern sich rund 1.400 Straßenwärterinnen und Straßenwärter in 55 Straßenmeistereien Jahr für Jahr im Schichtbetrieb um den Winterdienst, mit dem Ziel, das Straßennetz der Bundes- und Landesstraßen möglichst schnee- und eisfrei zu halten.

Die Wintersaison bei Straßen.NRW läuft offiziell vom 1. November bis 30. April. Hier finden Sie einige Daten und Fakten zur aktuellen Saison und zu langjährigen Erfahrungswerten.

Grundlagen für die Winterdienst-Einsätze

  • Wichtige Straßen für den überörtlichen Verkehr sollen von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein; Streckenabschnitte, die im Zusammenhang mit dem BAB-Netz eine herausragende Verkehrsfunktion erfüllen, 24 Stunden täglich. So sieht es das bundesweit gültige „Anforderungsniveau Winterdienst“ vor.
  • Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen bzw. stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke auf den Straßen gerechnet werden muss.
  • Eine Garantie oder gar ein Recht auf geräumte und rutschsichere Fahrbahnen gibt es nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften … die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“
  • Bei der Planung der Winterdienstrouten müssen Prioritäten und zeitliche Vorgaben berücksichtig werden. Stark frequentierte Straßen und besondere Gefahrenpunkte, wie gefährliche Steigungs- oder Gefällestrecken oder durch Verwehungen gefährdete Abschnitte haben Vorrang im Winterdienst.
  • Auch die Umleitungsstrecken für Autobahnen (Bundes- und Landesstraßen) haben eine hohe Priorität.

Statistik

Straßen.NRW führt originär den Winterdienst außerhalb von geschlossenen Ortslagen auf Bundes- und Landesstraßen durch (=“freie Strecke“). Kreisstraßen oder Ortsdurchfahren von Bundes- und Landesstraßen werden lediglich im Zuge von Vereinbarungen mit Kreisen oder Gemeinden von Straßen.NRW betreut.

Winterdienststrecken von Straßen.NRW

  • Bundesstraßen: rund 3.480 Kilometer (freie Strecke)
  • Landesstraßen: rund 9.640 Kilometer (freie Strecke)
  • Ortsurchfahrten und Kreisstraßen im Zuge von Vereinbarungen

Eingelagertes Salz

  • In den 55 Meistereien und 125 Salzhallen (55 Meisterei- und Außenlagern) lagert Straßen NRW 80.000 Tonnen Streusalz
  • 40.000 Tonnen Streusalz-Reserve befinden sich im Zentrallager Rheinberg
  • Darüber hinaus verfügt Straßen.NRW über einen Liefervertrag mit der Salzindustrie, um eine kontinuierliche Lieferung mit Streusalz zu gewährleisten.

Einsatzkräfte: rund 1.400 Straßenwärter, einschl. Werkstattpersonal

Einsatzfahrzeuge: rund 430 Streu- und Räumfahrzeuge incl. Fremdunternehmer

Technische Ausrüstung: rund 270 Straßenwetterstationen (SWS) dienen der Straßenzustandsüberwachung

Hauptwinterdienstmonate (langjährig): Januar und Februar

Wissenswertes zu Eis und Glätte

  • Blitzeis (meteorologisch „Glatteis“): Entsteht, wenn Regen auf gefrorenen Boden oder unterkühlter Regen (unter 0 Grad Celsius) auf den Boden fällt. Hierdurch entsteht eine sehr homogene und glatte Eisschicht.
  • Glatteis: Homogene Eisschicht, die durch Eisregen (Temperatur der Regentropfen unter null Grad Celsius) oder durch Regen auf eine unterkühlte Verkehrsfläche entsteht.
  • Reifglätte: Entsteht durch Gefrieren von Luftfeuchtigkeit auf der Verkehrsfläche. Häufiges Problem auf Brücken, wenn deren Fahrbahnoberflächen in der Nacht gegenüber der Luft unterkühlen und deren Temperatur unter null Grad Celsius fällt.
  • Schneeglätte: Entsteht durch das Festfahren oder Festtreten einer am Boden vorhandenen Schneedecke
  • Hagelschauer: Treten häufiger in Übergangszeiten oder im Sommer bei Gewitter auf. Da diese räumlich begrenzt und teilweise mit großen Niederschlagsmengen auftreten, sind sie eine große Gefahr für den Verkehrsteilnehmer.

Streusalzverbrauch in Nordrhein-Westfalen

Streusalzverbrauch Saison 2020/21: ca. 79.000 Tonnen an den Bundes- und Landesstraßen in NRW

Durchschnittlicher Streusalzverbrauch (letzte 20 Jahre): rund 87.500 Tonnen an Bundes- und Landesstraßen in NRW pro Wintersaison

Quelle: offizielle Webseite des Landes Nordrhein-Westfalen