Winterdienst Vorschriften im Saarland

Hier erfährst Du, welche Vorschriften und Regeln es hinsichtlich des Winterdienstes und dem Schneeräumen im Saarland gibt.

Winterdienst Vorschriften und Regeln im Saarland

Winterliche Witterungsverhältnisse können die Funktionsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrssicherheit negativ beeinflussen. So ist es die zentrale Aufgabe des Winterdienstes im Saarland die Landes- und Bundesstraße von Schnee und Eis freizuhalten.

Eine reibungslos funktionierende Volkswirtschaft in der Bundesrepublik, bei der rund 92 Prozent des motorisierten Individualverkehrs und der überwiegende Teil des Güterfernverkehrs auch auf den Bundes- und Landstraßen abgewickelt werden, setzt voraus, dass der Infrastrukturbestandteil „Straße“ Tag und Nacht uneingeschränkt zur Verfügung steht. Auch in den Wintermonaten muss die Funktionsfähigkeit auf Saarlands Straßen für Verkehrsteilnehmer und Wirtschaft gewährlesistet sein. 

Dies im Winter bei Schnee und Eisglätte zu gewährleisten, ist eine der Hauptaufgaben der Straßenbauverwaltungen der einzelnen Bundesländer. Bei der Ausführung des Winterdienstes orientiert sich der LfS an den gültigen Vorgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bezüglich des „Anforderungsniveaus Winterdienst“.

Die wichtigen Straßen für den überregionalen bzw. -örtlichen Verkehr, wozu die Bundesstraßen und die Landstraßen I. und II. Ordnung zählen, werden im Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr verkehrsbereit gehalten. Innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind die Städte und Gemeinden selbst für den Winterdienst verantwortlich. Die Straßenbauverwaltung unterstützt die Kommunen beim Räumen und Streuen auf den Bundes- und Landstraßen.

Der Herausforderung „Winterdienst“ stellen sich die Mitarbeiter/innen der Straßenmeistereien Völklingen (Standort Sulzbach), Merzig, Rohrbach und St. Wendel. Sie nehmen auf rund 295 Kilometer Bundesstraßen und 1.433 Kilometer Landstraßen mit ihren winterdiensttauglichen Fahrzeugen den Kampf gegen Eis und Schnee auf. Zur Unterstützung können sie dabei auf Fahrzeuge privater Unternehmen zurückgreifen. In Streuguthallen und  Soletankstellen, die über das ganze Land verteilt sind, lagern dazu mehrere tausend Tonnen Streusalz und Millionen Liter Salzlösung.

Als Streusalz wird Natriumchlorid gestreut, also das „Kochsalz“, das auch in der Küche für Speisen verwendet wird. Gestreut wird dies als sogenanntes „Feuchtsalz“. Das heißt, dass das trockene Streusalz vor dem Streuen mit der Salzlösung angefeuchtet wird. Das ermöglicht eine gezieltere Ausbringung kleinerer Mengen, eine schnellere und bessere Wirkung bei geringeren Mengen. Feuchtsalz ist damit sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus ökologischer und verkehrlicher Sicht die beste Lösung im Winterdienst. Auch mit vereinten Kräften lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass es bei starkem Schneefall oder plötzlicher Glätte zu Verkehrsbehinderungen kommt.

Die Früherkennung der Wetterentwicklung spielt daher eine große Rolle. Entscheidungshilfen, ob Streueinsatz oder nicht, sind die seit 1993 vom Deutschen Wetterdienst im Zuge des Straßenzustands- und Wetterinformationssystems (SWIS) übermittelten Wetterdaten. SWIS informiert die Meistereien permanent über die Straßenzustände und Wetterprognosen der kommenden 24 Stunden (Kurzzeitprognose) und der kommenden 10 Tage (Langzeitprognose). Die stundengenaue Vorhersage macht einen vorbeugenden Streueinsatz möglich. Einen wesentlichen Beitrag in Richtung Früherkennung der winterlichen Straßenzustände bilden die auf den saarländischen Bundes- und Landstraßen an exponierten Stellen installierten Messstellen der Glatteisfrühwarnanlage. Hiervon stehen 9 an Bundesstraßen und 8 an Landstraßen. Die in die Fahrbahnen eingelassenen Sensoren registrieren die aktuelle Lufttemperatur und die Temperatur der Fahrbahndecke.

Niederschläge werden unterschieden nach Regen, Schnee oder Eisregen. Die in die Meistereien übertragenen Daten sind eine wertvolle Grundlage für die Entscheidung des für den Winterdienst verantwortlichen Mitarbeiters, einen Streueinsatz anzuordnen. Neben allen technischen Hilfsmitteln bleibt jedoch die eigene Beobachtung des Wettergeschehens durch nächtliche Kontrollfahrten unerlässlich. Die enormen Verluste beim Bruttosozialprodukt durch verzögerte bzw. verhinderte Lieferungen, verursachte Produktionsausfälle oder durch die Tatsache, dass Arbeitnehmer zu spät oder gar nicht ihren Arbeitsplatz erreichen können, wird mit einem optimal organisierten Winterdienst auf ein unvermeidbares Minimum begrenzt.

Quelle: offizielle Webseite des Saarlandes