Winterdienst Vorschriften in Berlin

Hier erfährst Du, welche Vorschriften und Regeln es hinsichtlich des Winterdienstes und dem Schneeräumen in Berlin gibt.

Winterdienst auf Gehwegen – Allgemeine Auskunft und Vorschriften für Berlin

Zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen von öffentlichen Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs (A-C Straßen) in Berlin, sind die Anlieger nach dem Straßenreinigungsgesetz verpflichtet. Die jeweiligen Anlieger, das sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes. Bloße Privatstraßen unterliegen nicht dem Straßenreinigungsgesetz, es gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer.

Voraussetzungen

  • Wo ist der Winterdienst durchzuführen?Jeweils vor den Grundstücken auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen einschließlich der zu den Grundstücken abzweigenden oder im Bereich von Eckabstumpfungen befindlichen Gehwegabschnitten. Bei Straßen ohne Gehweg auf der bevorzugten Lauffläche. Bei nicht genügend ausgebauten Straße der Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses gibt es eine erweiterte Räumpflicht – Gehwegfortführung im Kreuzungsbereich.
  • Was ist die erforderliche Räumbreite?In einer dem Fußgängeraufkommen erforderlichen Breite, mindestens jedoch
    a) 1 Meter
    b) 1,5 Meter auf Gehwegen von Hauptverkehrsstraßen und Geschäftsstraßen (Kategorie A1/2)
    c) 3 Meter in besonderen Fällen
  • Wann ist der Winterdienst durchzuführen?Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen zu beräumen.
    Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen der Winterdienst durchzuführen.
    Dauert der Schneefall über 20.00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 07.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages durchzuführen.
  • Umfang des Winterdienstesa) Beräumung von Schnee
    b) Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln
    c) Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann
  • AuftaumittelDie Verwendung jeglicher Auftaumittel, also nicht nur Salze ist verboten!
  • Übertragung des Winterdienstes auf AndereEin geeigneter Dritter (Firma, Nachbar, oder anderer) kann mit der Ausführung des Winterdienstes beauftragt werden. Damit entfällt aber nicht die Verantwortlichkeit des Anliegers. Dieser ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren.
  • Befreiung vom Winterdienst wegen Leistungsunfähigkeit
  • Befreiung wegen unbilliger Härte
  • Verletzung von WinterdienstpflichtenDie Ordnungsämter sind zuständig für die Kontrolle des Winterdienstes auf Gehwegen. Kommt ein Anlieger seiner Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsamt auf dessen Kosten Ersatzvornahmen anordnen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Geldbuße ist bis zu 10.000 Euro möglich. Hinweise zu fehlendem oder unzureichenden Winterdienst sind deshalb unverzüglich nach Feststellung an das Ordnungsamt des zuständigen Bezirkes zu richten.
  • BesonderheitenBei speziellen Fragen zu Winterdienstpflichten aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten (z.B. Hinterlieger, Radwege, Hydranten, Haltstellen) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

Gebühren

Keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zuständige Behörden

Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf

Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf)

Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg

Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg

Bezirksamt Lichtenberg

Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben

Ordnungsamt Lichtenberg

Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf

Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf

Bezirksamt Mitte

Ordnungsamt Mitte – Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Bezirksamt Neukölln

Ordnungsamt Neukölln – Zentrale Anlauf – und Beratungsstelle

Bezirksamt Pankow

Ordnungsamt – ZAB

Bezirksamt Reinickendorf

Ordnungsamt Reinickendorf

Bezirksamt Spandau

Ordnungsamt Spandau – Bürgerservice

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

Bezirksamt Treptow-Köpenick

Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Quelle: offizielle Webseite der Stadt Berlin