Winterdienst Vorschriften in Baden Württemberg

Hier erfährst Du, welche Vorschriften und Regeln es hinsichtlich des Winterdienstes und dem Schneeräumen in Baden Württemberg gibt.

Wer ist in Baden Württemberg für den Winterdienst verantwortlich?

Wer für den Winterdienst verantwortlich ist, hängt von der Straßenkategorie ab. Auf dem über 1.040 Kilometer langen Autobahnnetz biete die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg einen durchgehenden Winterdienstservice an. Im nachgeordneten, über 26.000 Kilometer langen Netz der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen wird der Winterdienst von den Landratsämtern durchgeführt. Innerorts liegt die Verantwortung für den Winterdienst auf den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen bei den Städten und Gemeinden, die von den Straßenmeistereien der Landratsämter nach besten Kräften unterstützt werden.

Ungestreute Straßen und Verkehrswege während Stoßzeiten wie Berufsverkehr

Die Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung des Landes sowie die Straßenmeistereien der Landkreise sind täglich mit hohem Einsatz im Winterdienst unterwegs, um rasch auf Schneefall und Glätte reagieren zu können. Auf wichtigen Hauptachsen wird auch vorbeugend gestreut, etwa wenn die Wettervorhersage starke Schneefälle oder Eisregen ankündigt. Beginnt es jedoch während des Berufsverkehrs zu schneien, stehen die Räumfahrzeuge oft ebenfalls im stockenden Verkehr. Autofahrer sollten daher unbedingt Fahrgassen für die Räumfahrzeuge freihalten, damit diese die Strecken rasch abfahren können. Die Behinderungen lösen sich danach meist rasch auf, da die geräumten Straßen deutlich mehr Fahrzeuge aufnehmen können, bevor ein Stau entsteht.

Nach welchen Kriterien wird in Baden Württemberg geräumt und gestreut?

Die wichtigen Hauptachsen, also Bundesautobahnen und Bundesstraßen, haben Priorität, insbesondere um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen möglichst störungsfreien Berufsverkehr zu ermöglichen. Die Straßenmeistereien der Landkreise legen aus Sicherheitsgründen zudem besonderes Augenmerk auf Strecken mit Steigungen. Vorrangig geräumt und gestreut werden auch Straßen, auf denen Busse fahren.

Zu welchen Tageszeiten werden die Winterdienste in Baden Württemberg tätig?

Die Autobahnmeistereien können bei winterlichen Verhältnissen nachts Arbeitsbereitschaften anordnen, um sicherzustellen, dass die Autobahnen rund um die Uhr befahrbar bleiben. Dabei können entlang der Bundesautobahnen in Baden-Württemberg insgesamt 38.000 Tonnen Streusalz gelagert werden.

Wie viel Salz wird durchschnittlich jeden Winter gestreut?

Die Straßenbauverwaltung setzt im Interesse des Umweltschutzes auf modernste Streutechnik und auf die Devise: So viel Salz wie nötig und so wenig wie möglich. Ein sparsamer Umgang mit dem Streusalz ist auch aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich. Versuchsweise wird für das vorbeugende Streuen im Winterdienst auf einzelnen Strecken auch sogenannte Solestreuer eingesetzt. Das als Sole (Salzlösung) vor dem Einsetzen des Schneefalls ausbrachte Salz verbleibt deutlich länger auf den Fahrbahnen, als das üblicherweise verwendete Feuchtsalz. Die Straßenbauverwaltung erhofft sich dadurch eine weitere Reduzierung des Salzverbrauchs und bessere Ergebnisse bei der Wirkungsdauer vorbeugender Streueinsätze.

Kann Streusalz auch knapp werden?

Die Lager der Autobahn- und Straßenmeistereien sind in aller Regel ausreichend gefüllt. Die Straßenbauverwaltung und die Landkreise beziehen ihr Salz auf Basis langfristiger Verträge mit Preisbindung und Lieferzusagen. Kommt es zu einem besonders starken Wintereinbruch und Lieferschwierigkeiten, konzentrieren sich die Mitarbeiter auf die Straßen, die Priorität genießen und reduzieren z.T. die Salzmenge, die sie pro Quadratmeter ausstreuen. Die Straßen sind dann gut befahrbar, aber nicht völlig frei von Schnee. Solche Situationen kommen nur selten vor. Wichtigster Faktor für einen fließenden Verkehr auch bei winterlichen Straßenverhältnissen bleiben jedoch die Verkehrsteilnehmer. Insbesondere durch das Aufziehen von Winterreifen und eine angepasste Fahrweise lassen sich Verkehrsbehinderungen und Unfälle vermeiden.

Warum Winterreifen sinnvoll und wichtig sind

Profil und Gummimischung von Sommerreifen sind weder für extreme Minusgrade noch für Eis und Schnee ausgelegt. Deswegen ist die Haftung im Winter schlechter und der Bremsweg länger. Ein Beispiel: Ein mit Winterreifen bestückter Pkw würde bei einer Vollbremsung auf Schnee aus einer Grundgeschwindigkeit von 80 Kilometer pro Stunde nach 70 Metern stehen, das sommerbereifte Pendant kommt dagegen erst nach 112 Metern zum Stillstand. Wenn das winterbereifte Fahrzeug bereits steht, ist der Pkw mit Sommerreifen noch mit 49 Stundenkilometern unterwegs.

Welche Winterreifen sind empfehlenswert?

Seit dem 1. November 2012 gilt eine neue europaweite Verordnung für Winterreifen. Auf den Reifen informieren ab sofort grün-gelb-rote Aufkleber über Rollwiderstand, Lärmentwicklung und Bremsverhalten. Das Verbraucherlabel ist EU-weit Pflicht und gilt für Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt wurden. Bei den Punkten Rollwiderstand und Lärmentwicklung verrät eine Skala von A bis G die Qualität des Reifens: A ist dabei die beste, G die schlechteste Note. Das Rollgeräusch wird als Zahl in Dezibel angegeben und graphisch in Form von schwarzen Wellen. Je weniger schwarze Wellen gezeichnet sind, umso geräuschärmer ist der Reifen. Die Vorschrift soll dem Kunden helfen, möglichst spritsparende Reifen auszuwählen.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Reifen unterwegs ist, die nicht mindestens das M+S-Logo tragen, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, können 80 Euro fällig werden.

Welche Regeln und Vorschriften gelten im Ausland bezüglich Winterreifen?

Die Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land. Im Norden Europa, zum Beispiel in Finnland, sind Winterreifen zu bestimmten Jahreszeiten vorgeschrieben. In anderen Ländern (zum Beispiel Frankreich) gibt es Winterreifen-Pflicht für bestimmte Straßen und Gebirgspässe. Für das bei Winterurlaubern beliebte Österreich gilt: Vom 1. November bis 15. April müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Einen Überblick bietet etwa der ADAC.

Quelle: offizielle Webseite des Landes BaWü