Winterdienst Vorschriften in Berlin
Hier erfährst Du, welche Vorschriften und Regeln es hinsichtlich des Winterdienstes und dem Schneeräumen in Berlin gibt.
Winterdienst auf Gehwegen – Allgemeine Auskunft und Vorschriften für Berlin
Zur Durchführung des Winterdienstes auf Gehwegen von öffentlichen Straßen und Privatstraßen des öffentlichen Verkehrs (A-C Straßen) in Berlin, sind die Anlieger nach dem Straßenreinigungsgesetz verpflichtet. Die jeweiligen Anlieger, das sind Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbraucher, Inhaber eines im Grundbuch vermerkten dinglichen Nutzungsrechtes. Bloße Privatstraßen unterliegen nicht dem Straßenreinigungsgesetz, es gilt die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer.
Voraussetzungen
- Wo ist der Winterdienst durchzuführen?Jeweils vor den Grundstücken auf den in gleicher oder ähnlicher Richtung verlaufenden nächstgelegenen Gehwegen einschließlich der zu den Grundstücken abzweigenden oder im Bereich von Eckabstumpfungen befindlichen Gehwegabschnitten. Bei Straßen ohne Gehweg auf der bevorzugten Lauffläche. Bei nicht genügend ausgebauten Straße der Kategorie C des Straßenreinigungsverzeichnisses gibt es eine erweiterte Räumpflicht – Gehwegfortführung im Kreuzungsbereich.
- Was ist die erforderliche Räumbreite?In einer dem Fußgängeraufkommen erforderlichen Breite, mindestens jedoch
a) 1 Meter
b) 1,5 Meter auf Gehwegen von Hauptverkehrsstraßen und Geschäftsstraßen (Kategorie A1/2)
c) 3 Meter in besonderen Fällen - Wann ist der Winterdienst durchzuführen?Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei anhaltendem Schneefall mehrmals in angemessenen Zeitabständen zu beräumen.
Bei Schnee- und Eisglätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen der Winterdienst durchzuführen.
Dauert der Schneefall über 20.00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, ist der Winterdienst bis 07.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages durchzuführen. - Umfang des Winterdienstesa) Beräumung von Schnee
b) Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln
c) Beseitigung von Eisbildungen, denen nicht durch Streuen entgegengewirkt werden kann - AuftaumittelDie Verwendung jeglicher Auftaumittel, also nicht nur Salze ist verboten!
- Übertragung des Winterdienstes auf AndereEin geeigneter Dritter (Firma, Nachbar, oder anderer) kann mit der Ausführung des Winterdienstes beauftragt werden. Damit entfällt aber nicht die Verantwortlichkeit des Anliegers. Dieser ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu kontrollieren.
- Befreiung vom Winterdienst wegen Leistungsunfähigkeit
- Befreiung wegen unbilliger Härte
- Verletzung von WinterdienstpflichtenDie Ordnungsämter sind zuständig für die Kontrolle des Winterdienstes auf Gehwegen. Kommt ein Anlieger seiner Pflicht nicht nach, kann das Ordnungsamt auf dessen Kosten Ersatzvornahmen anordnen und Ordnungswidrigkeitsverfahren führen. Geldbuße ist bis zu 10.000 Euro möglich. Hinweise zu fehlendem oder unzureichenden Winterdienst sind deshalb unverzüglich nach Feststellung an das Ordnungsamt des zuständigen Bezirkes zu richten.
- BesonderheitenBei speziellen Fragen zu Winterdienstpflichten aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten (z.B. Hinterlieger, Radwege, Hydranten, Haltstellen) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden keine Unterlagen benötigt.
Gebühren
Keine
Rechtsgrundlagen
- Straßenreinigungsgesetz – StrReinG –
- Straßenreinigungsverzeichnis – StrReinVerz –
- Winterdienstgehwegverordnung – GehwegWinDV –
Weiterführende Informationen
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben
Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
Ordnungsamt/Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Ordnungsamt Mitte – Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Bezirksamt Neukölln
Ordnungsamt Neukölln – Zentrale Anlauf – und Beratungsstelle
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Reinickendorf
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau – Bürgerservice
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Bezirksamt Treptow-Köpenick
Ordnungsamt Treptow-Köpenick / Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
Quelle: offizielle Webseite der Stadt Berlin